VwGH zur umsatzsteuerlichen Liebhaberei bei der "kleinen Vermietung"

October 2015

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VwGH zur umsatzsteuerlichen Liebhaberei bei der "kleinen Vermietung"

Werden aus einer Rental activity über längere Zeit Losses erwirtschaftet, beurteilt die Finanz diese Tätigkeit oftmals als sogenannte „Liebhaberei“. Dies hat zur Konsequenz, dass in der Income tax die daraus entstehenden Verluste nicht with other income balanced werden können. In der Value Added Tax unterliegen „Liebhaberei“- Einnahmen nicht der Umsatzsteuer, dafür dürfen aber auch keine Vorsteuern become applicable.

To the Liebhaberei zu vermeiden, muss in der Einkommensteuer eine Forecast calculation angestellt werden, die nach einer bestimmten Zeit einen Gesamtüberschuss ausweisen muss. Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen (Kleine Vermietung) is this period 20 years ab dem Beginn der Vermietung. Bei Objekten mit mindestens drei Wohneinheiten („große Vermietung“) is this period 25 years. In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass seit der Property income tax Also Wertsteigerungen der Immobilien into Prognoserechnung miteinbezogen can be.

The Supreme Administrative Court hat in seinen bisherigen Urteilen jedoch einen Unterschied zwischen umsatzsteuerlicher und einkommensteuerlicher Liebhaberei erkennen lassen. In einem Urteil aus dem Jahr 2013 hat der VwGH für eine Schafzucht nämlich die Liebhaberei in der Einkommensteuer wegen negativer Prognoserechnung angenommen, jedoch für die Umsatzsteuer verneint, weil hier trotz one negativen Prognoserechnung one marktkonforme erwerbswirtschaftliche Tätigkeit ausreicht, um Liebhaberei zu widerlegen. Das umsatzsteuerliche Verständnis von Liebhaberei ist somit wesentlich enger gefasst also the ertragsteuerliche.

Dieses Urteil aus dem Jahr 2013 wurde nun vom Federal Fiscal Court in einem aktuellen Fall so interpretiert, dass in der Value Added Tax generell keine objektive Ertragsfähigkeit more significantly sei und lediglich eine marktkonforme Tätigkeit ausreicht, um umsatzsteuerliche Liebhaberei zu entkräften. Mit dem Erkenntnis vom 30.4.2015 (GZ Ra 2014/15/0015) hat der Supreme Administrative Court aber ausgesprochen, dass diese Ansicht für die kleine Vermietung nicht übernommen werden kann. Der VwGH führt aus, dass bei dauerhaft verlustträchtiger Vermietung einer Eigentumswohnung die Tätigkeit (anders als die im Erkenntnis 2013 zu beurteilende Schafzucht), auch wenn es sich dabei um eine unternehmerische Activity handelt, als steuerfreie Grundstücksvermietung nicht The Value Added Tax zu unterwerfen ist und somit auch kein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht. Ob in dem konkreten Fall Liebhaberei vorlag oder nicht, hatte der VwGH allerdings nicht zu entscheiden. Der Ball wurde somit wieder zurück zum Bundesfinanzgericht gespielt, das die Liebhabereifrage neu zu würdigen hat. Der VwGH bleibt vorerst jedenfalls seiner Linie zur umsatzsteuerlichen Liebhaberei treu. Dementsprechend kann bei marktkonformer, but verlustträchtiger Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum weiterhin Hobby vorliegen.

Image: © Mikael Damkier - Fotolia

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