Tax Reform Compact III - Counter-financing for the Tax Reform
Increase in capital gains tax
The Capital gains tax wird von bisher 25% raised to 27.5%. Die erhöhte KESt gilt auch für Zuwendungen von Privatstiftungen, Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren oder für Ausschüttungen aus Immobilienfonds. Nur für Interest from savings accounts and current accounts explicit further the withholding tax amounting to 25% foreseen.
Increase in VAT
Bei einigen vom ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10% erfassten Umsätzen kommt es zu einer Steuersatzerhöhung auf 13%. Die Erhöhung betrifft dabei vor allem Beherbergungsleistungen, Lieferungen von Kunstgegenständen, Umsätze von Künstlern, Filmvorführungen, den Luftverkehr im Inland, Museen, Theater sowie Lieferungen von lebenden Tieren, Pflanzen und Brennholz. System-related wird auch der Verkauf von ab-Hof-Weinen auf 13% erhöht (von 12%). Grundsätzlich treten die Steuersatzerhöhungen mit 1.1.2016 in Kraft. For Accommodation services, Theater, Musik- und Gesangsaufführungen gelten die Erhöhungen jedoch erst ab dem 1.5.2016. Übergangsbestimmungen gibt es teilweise für Umsätze, welche zwischen 1.5.2016 und 31.12.2017 ausgeführt werden (unter Umständen geknüpft an Anzahlungen/Vorauszahlungen).
Abschaffung Topf-Sonderausgaben
Beiträge zur freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, Beiträge zu bestimmten Lebensversicherungen und Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung waren bisher als sogenannte „Topf-Sonderausgaben“ absetzbar. Im Zuge der Steuerreform kommt es zu einer Streichung dieser Absetzmöglichkeit. For Altverträge, welche vor dem 1.1.2016 abgeschlossen wurden, wird aus Vertrauensschutzgründen die steuerliche Abzugsfähigkeit bis 2020 zugelassen.
Abschaffung Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie
Bildungsfreibetrag (20%) bzw. Bildungsprämie (6%) können letztmalig bei der Veranlagung 2015 geltend gemacht werden und entfallen ab dem Jahr 2016.
Weitere Streichung und Einschränkung von Begünstigungen
Instead of the previous differentiation by usage type (direct operational purpose, other operational purposes, non-operational), a standard depreciation rate of 2.5% for the Depreciation of buildings vorgesehen. Bei Betriebsgebäuden, die für Wohnzwecke überlassen werden, ist die AfA mit 1,5% festgelegt. Außerdem kommt es zu einer Extension the distribution deadline for Repair costs from 10 to 15 years bei Betriebs- und Privatvermögen.
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