Don't forget to activate the security device on cash registers.
Seit Einführung der Till obligation haben wir regelmäßig über Erleichterungen, Probleme und Verschärfungen im Zusammenhang mit diesem Thema berichtet (zuletzt siehe KI 10/16). Spätestens bis Ende März 2017 besteht wiederum Handlungsbedarf, da ab 1. April 2017 die Registrierkassen mit einer besonderen Safety device ausgestattet sein müssen, um Manipulationen zu verhindern. Dies soll insbesondere durch die cryptographic signature jedes Barumsatzes und durch die Nachprüfbarkeit in Form der Erfassung der Signatur auf den einzelnen Belegen gewährleistet werden.
The Safety device jeder Registrierkasse muss bis spätestens Ende März 2017 mit folgenden 5 Schritten in Betrieb genommen werden. In Abhängigkeit von der Art der Registrierkassenlösung können diese Schritte auch automatic durchgeführt werden.
- Beschaffung der Signaturkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (derzeit A-Trust: https://www.a-trust.at/, e-commerce monitoring: http://www.a-cert.at/ oder PrimeSign: https://www.prime-sign.com/).
- Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse.
- Erstellung des Startbelegs.
- Registrierung der beschafften Signaturkarte und manipulationssicheren Registrierkasse über FinanzOnline.
- Prüfung des Startbelegs mittels der Prüf-App "BMF Belegcheck".
The Initialisierung The manipulationssicheren Registrierkasse also Schritt 2 erfolgt zumeist in Form eines Softwareupdates durch den Kassenhersteller oder -händler. Davon umfasst ist auch die Herstellung der Verbindung zwischen Registrierkasse und Signaturkarte. Da im Zuge der Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse alle in der Registrierkasse gespeicherten Aufzeichnungen Deleted werden, ist es wichtig, vor diesem Schritt die bis dahin aufgezeichneten Geschäftsfälle gesondert abzuspeichern.
Der obligatorische Startbeleg (Schritt 3) wird idealerweise in Form eines Nullbelegs (Geschäftsfall mit dem Betrag 0) unmittelbar nach der Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse erstellt.
In Schritt 4 are the Signaturkarten and Cash registers unabhängig voneinander über FinanzOnline to Register. Dazu werden in FinanzOnline Eingabemasken und elektronische Übermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Sehr einfach geht dies, wenn die Registrierkasse mit Internetzugang und entsprechenden Softwarekomponenten ausgestattet ist und das Unternehmen über einen eigenen FinanzOnline Access verfügt. Via Eingabemaske in FinanzOnline müssen pro Signaturkarte die Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikats sowie der Name des Vertrauensdiensteanbieters angegeben werden. Pro Registrierkasse sind die angeforderten Informationen die Account identification number and the AES-Schlüssel (AES steht für Advanced Encryption Standard). Die frei zu vergebende Account identification number kennzeichnet eine Registrierkasse innerhalb eines Unternehmens – sie muss daher einzigartig sein. Der AES-Schlüssel kann vom Unternehmen frei gewählt werden bzw. wird er in vielen Fällen von der Registrierkasse selbst erzeugt. Er wird für die Anonymisierung des Umsatzzählers in der Registrierkasse benötigt, da damit beliebige Daten unlesbar und bei Bedarf wieder lesbar gemacht werden können.
In Schritt 5 wird bei der Startbelegprüfung mithilfe der BMF Belegcheck-App festgestellt, ob die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Vor der ersten Verwendung muss die BMF Belegcheck-App jedoch durch Eingabe des Authentifizierungscodes aus der FinanzOnline-Registrierung (der Registrierkasse) freigeschaltet werden. Die Prüfung des Startbelegs mittels App hat bis spätestens 31. März 2017 zu erfolgen. Bei Inbetriebnahme einer Registrierkasse ab dem 1. April 2017 darf zwischen der Registrierung über FinanzOnline und der Prüfung des Startbelegs nur eine Woche liegen. The Startbeleg muss überdies – entsprechend BAO-Anforderungen – zumindest für 7 Jahre aufbewahrt become.
For the laufenden Betrieb der mit der Sicherheitseinrichtung versehenen Registrierkasse sind noch zwei Punkte zu beachten. Das Datenerfassungsprotokoll war schon bisher zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen externen Datenträger zu sichern und für zumindest 7 Jahre aufzubewahren. Off 1. April 2017 muss es überdies jederzeit auf einen externen Datenträger exportiert werden können und z.B. auf Verlangen einem Organ der Tax authority bereitgestellt werden. Im Datenerfassungsprotokoll will jeder mit der Registrierkasse zu erfassende Barumsatz (auch Trainings- und Stornobuchungen) abgespeichert. At technischem oder faktischem Ausfall The Registration desk hat eine Report to the Finance zu erfolgen. So müssen bei einem 48 Stunden übersteigenden Ausfall der Signaturkarte grundsätzlich Beginn und Ende des Ausfalls sowie eine allfällige Außerbetriebnahme (der Signaturkarte bzw. der Registrierkasse) binnen einer Woche über FinanzOnline reported become.
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