Reporting obligation for certain prior-year payments by 28.02.2017

February 2017

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Reporting obligation for certain prior-year payments by 28.02.2017

By no later than Ende Februar 2017 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2016 performed wurden, electronically gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a of the German Income Tax Act – analog zu einem Payslip bei Angestellten - muss Name, Anschrift sowie Versicherungsnummer bzw. Steuernummer des Empfängers enthalten und kann über Statistik Austria oder über http://www.elda.at/ vorgenommen werden. Auf eine Report kann unter gewissen Betragsgrenzen forgoes become.

Bestimmte ins Ausland getätigte Zahlungen in the year 2016 sind ebenso elektronisch zu melden (gem. § 109b EStG). Es handelt sich dabei grundsätzlich um Zahlungen für in Österreich ausgeübte selbständige Arbeit i.S.d. § 22 EStG, außerdem um Zahlungen für bestimmte Vermittlungsleistungen sowie bei kaufmännischer und technischer Beratung im Inland. Sinn und Zweck dieser Regelung ist die steuerliche Erfassung von Zahlungen, wobei es irrelevant ist, ob die Zahlung an beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtige erfolgte oder sogar durch ein DBA freigestellt wurde. Aus weiteren Grenzen und Besonderheiten der Mitteilungspflicht von Auslandszahlungen (z.B. besteht keine Mitteilungspflicht für Zahlungen von unter 100.000 € an einen ausländischen Leistungserbringer) ist hervorzuheben, dass bei Intentional unterlassener Meldung eine Financial offence vorliegt, die bis zu einer Fines In the event of. 20.000 € führen kann.

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