Travel expenses to the training location

March 2017

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Travel expenses to the training location

Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ausgeübten oder beruflich verwandten Tätigkeit können vom Employee Basically as Advertising expenses steuerlich geltend gemacht werden. Dies umfasst nicht nur Kosten für Kursunterlagen, Skripten, Fachliteratur usw. sondern auch die Travel expenses zur Fortbildungsstätte im tatsächlich angefallenen Umfang (oftmals in Form von Kilometergeldern). Travel expenses können jedoch dann Not angesetzt werden, sofern sie bereits durch den Traffic deduction und ein allenfalls zustehendes Commuter allowance abgegolten sind. Das Federal Fiscal Court (BFG) hatte sich unlängst (GZ RV/5101021/2016 vom 17.1.17) mit der Frage auseinanderzusetzen, in welcher Höhe Fahrtkosten zum Fortbildungsort als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Konkret ging es darum, dass zu Weiter- und Fortbildungszwecken ein WIFI-Kurs abends unter der Woche besucht wurde und der Kursteilnehmer deshalb regelmäßig bereits am frühen Nachmittag seinen Arbeitsplatz verließ and nachhause fuhr. Nach Duschen und Vorbereitung auf den Kurs fuhr er von zuhause zum WIFI-Kurs, wobei rein geographisch betrachtet der Arbeitsort again passiert wurde. Das Tax office refused die vom Kursteilnehmer geltend gemachten Fahrtkosten in Form des Kilometergeldes für die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Kursort (hin und retour) mit dem Hinweis, dass sich diese Fahrtstrecke partially mit der Strecke vom Wohnort zur Arbeitsstätte deckt. Es sind daher nur die Mehrkilometer (das sind gerade einmal 5 km in eine Richtung) vom Arbeitsort zum Kursort anzuerkennen, da für die Strecke von der Wohnung zum Arbeitsort bereits Pendlerpauschale und Pendlereuro gewährt wurden.

Dem BFG folgend wurde mittels Anwesenheitszeiten beim WIFI und elektronischen Arbeitszeiterfassungen eindeutig nachgewiesen, dass der Steuerpflichtige an Kurstagen bereits am Nachmittag von seinem Arbeitsplatz an den Wohnort zurückkehrte, um am Abend von zuhause direkt zum Fortbildungsort zu fahren. Mit Hinweis auf frühere VwGH-Rechtsprechung ist es auch durchaus üblich, die Fahrtkosten mittels amtlichen Kilometergeldes zu ermitteln. Travel expenses können nur dann nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Fahrten darauf abzielen, the Workplace aufzusuchen bzw. von dieser in die Wohnung zurückzukehren. Im vorliegenden Fall standen allerdings die Trips zwischen Wohnung und Fortbildungsort in keinem Zusammenhang mit der Arbeitsstätte – daran ändert auch nichts der geographische Umstand, dass der Kursort vom Arbeitsort in kürzerer Entfernung als vom Wohnort aus erreicht werden kann. Der Kursteilnehmer hatte nämlich niemals vor, seine nahe am Weg zum Kursort gelegene Workplace anzusteuern, geschweige denn aufzusuchen. Die Situation ist auch Not mit jener comparable, in der ein Arbeitnehmer in einer langen Mittagspause nachhause zum Essen fährt und dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrt - in diesem Fall ist die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort durch Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale bereits abgedeckt. Im Ultimately können also die Travel expenses von zuhause direkt zum Fortbildungsort und zurück als Advertising expenses (Kilometergeld für die gesamte Strecke) steuerlich geltend gemacht werden.

Image: © Tom Mc Nemar - Fotolia

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