Different capital requirements for limited liability companies (GmbH) - Constitutional Court has no objections

May 2017

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Different capital requirements for limited liability companies (GmbH) - Constitutional Court has no objections

After zwei Änderungen des GmbH-Gesetzes in den Jahren 2013 und 2014 gibt es drei Arten from GmbH, für die je nach Gründungsdatum unterschiedliche Kapitalerfordernisse gelten. Zur Erinnerung: Im Jahr 2013 wurde das Minimum share capital von bis dahin 35.000 € auf 10.000 € gesenkt („GmbH light“). Alte GmbH konnten ihr Stammkapital auf das niedrigere Niveau von 10.000 € senken. Mit dem Tax Reform Act 2014 hieß es wieder zurück zum Mindestkapital von 35.000 €, sofern nicht das „Gründungsprivileg“ in Anspruch genommen wird, nach welchem for die ersten 10 Jahre ein Kapital von £10,000 ausreicht. Eine Demotion des Kapitals bei „alten“ Gesellschaften ist seit dieser Neuregelung allerdings no longer possible. Jene Gesellschaften, die zwischen dem 1.7.2013 und dem 28.2.2014 (also zwischen den Gesetzesänderungen) gegründet wurden oder einen Herabsetzungsantrag auf das Mindestkapital von 10.000 € gestellt haben, müssen bis 1.3.2024 ihr Capital stock wieder auf die 35.000 € auffüllen.

Ein Gründer einer GmbH hat diese Bestimmungen bis zum Obersten Gerichtshof angefochten. Seitens des Obersten Gerichtshofes wurde ein Application to the Constitutional Court (VfGH) gestellt, die Bestimmungen über die Kapitalgrenzen aufzuheben. Der VfGH ist diesem Application in seiner Entscheidung vom 14.3.2017 (G 311/2016) allerdings nicht gefolgt. Inhaltlich ist nach seiner Ansicht trotz der sehr kurzen Zeit zwischen den Änderungen nichts einzuwenden. Auch das Gründungsprivileg mit 10.000 €, welches zumindest zwischenzeitlich für neue GmbH geringere Kapitalisierungserfordernisse als für bestehende GmbH bringt, wurde confirmed. Der VfGH sieht darin nämlich einen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum zur Förderung der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Fazit: Die verschiedenen Regelungen zu den Mindestkapitalanforderungen von GmbH werden uns daher auch noch die nächsten Jahre begleiten.

Image: © Anna Blau - BMF

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