Provision for bad debts, citing the debtor's negative equity

August 2017

Categories: Client Information
HOME• News• Provision for bad debts, citing the debtor's negative equity
Provision for bad debts, citing the debtor's negative equity

Im Zuge von Audits drehen sich die Diskussionen bei vorgenommenen Forderungswertberichtigungen um die Fragen der Proof of evidence, der Zuordnung der Wertminderung zu welcher Periode (Stichwort: Nachholverbot!) und der Documentation The gesetzten Einbringungsmaßnahmen, welche zu keinem Erfolg geführt haben. Bei Forderungsabschreibungen kurz nach Rechnungslegung oder bei Forderungswertberichtigungen im Konzern they will be Diskussionen regularly noch intensiver geführt. Hinsichtlich der Dokumentation der gesetzten Einbringungsmaßnahmen verlangt die Finanzverwaltung regelmäßig Nachweise über erfolglose Mahnungen, Klagen, Anmeldungen im Ausgleichs- oder Konkursverfahren oder sonstige Gründe, durch welche die Uneinbringlichkeit credible gemacht werden kann. Der Note auf ein negatives Eigenkapital des Schuldners wurde bislang Not als (alleiniger) Proof acknowledged.

Eine aktuelle Entscheidung des BFG (GZ RV/2101371/2015 vom 21.4.2017) hat die strengen Kriterien zumindest im Anlassfall etwas aufgelockert. Das BFG folgte dabei der Ansicht des Steuerpflichtigen, wonach aus den mit einem (deutlich) negativen Eigenkapital ausweisenden Jahresabschlüssen des Schuldners eindeutig zu erkennen sei, dass sich der Schuldner in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinde und Einbringungsmaßnahmen nahezu aussichtslos seien. Im Anlassfall wurde die Einschätzung noch mit dem Hinweis auf zahlreiche Rechtsstreitigkeiten des Schuldners untermauert.

The Entscheidung des BFG ist grundsätzlich Positive zu beurteilen. Es ist jedoch weiterhin zu recommend, the Proof of evidence der Notwendigkeit der Forderungswertberichtigung nicht ausschließlich with the Hinweis auf ein negatives Eigenkapital des Schuldners zu untermauern. Der Dokumentation der gesetzten (erfolglosen) Einbringungsmaßnahmen sollte daher weiterhin Augenmerk geschenkt werden.

Image: © ra2 studio - Fotolia

Scroll to Top