Participation in prize lotteries is not tax-advantaged.

February 2018

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Participation in prize lotteries is not tax-advantaged.

Donations von Privatpersonen an mildtätige Organisationen wie auch an Tierschutzorganisationen and freiwillige Feuerwehren sind durch die tax deductibility als Sonderausgaben attraktiver geworden (seit dem Jahr 2017 werden die Spendenbeträge von den Empfängerorganisationen direkt an das Finanzamt übermittelt). Mitunter zu einer Steigerung der Spendenbereitschaft kommt es bei sogenannten Spendenlotterien, in deren Rahmen Lose für einen guten Zweck erworben werden können und mitunter durchaus attraktive Preise (Pkws, Reisegutscheine, etc.) in Aussicht gestellt werden. Das BFG hatte sich unlängst (GZ RV/7102765/2013 vom 6.12.2017) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Loskaufpreis also Spende steuerlich abzugsfähig ist, sofern das erworbene Los Regrettably Not to one Profit geführt hat.

For the steuerliche Geltendmachung von Spenden ist neben der Grenze von 10% des Gesamtbetrags der Einkünfte Voraussetzung, dass der Spendenempfänger in der List of donations eingetragen ist (Abfragen sind online unter https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp möglich). Ebenso darf der Spende keine Gegenleistung gegenüberstehen - selbst wenn der Wert der Gegenleistung den Wert der Spende nicht erreicht - und auch kein Mitgliedsbeitrag sein. Für die Spende erhaltene Weihnachtskarten, Plastikkugelschreiber, Kalender usw. stellen None begünstigungsschädliche Consideration dar.

Das BFG führte in seiner Entscheidung aus, dass es bei Spendenlotterien zu einer rechtlichen Dreiecksbeziehung between Sponsor (z.B. Reiseveranstalter, Möbelhaus, Autohaus etc.), Hilfsorganisation and Loskäufer kommt. Dabei gibt es für den Loskäufer die Gewinnchance auf wertvolle und attraktive Preise, welche In no way also unerhebliche Gegenleistung eingestuft werden können. Der Umstand, dass der Reinerlös aus der Lotterie der Hilfsorganisation zu Gute kommt, tritt dabei in den Hintergrund. Ebenso ist es unerheblich, ob das Los tatsächlich einen Profit brings or Not - der Loskaufpreis kann dem BFG folgend selbst dann Not also Donate steuerlich geltend gemacht werden, wenn kein Gewinn erzielt wurde. Steuerlich abzugsfähig sind aber etwaig über den Loskaufpreis hinaus geleistete Zahlungen an die Hilfsorganisation (z.B. werden 20 € an die Hilfsorganisation überwiesen und dafür 6 Lose a 3 € erworben, so sind 2 € als Spende steuerlich abzugsfähig).

Image: © rangizzz - Fotolia

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