Principal residence exemption also applies to cooperative housing
Der wirtschaftliche Sinn und Zweck der Hauptwohnsitzbefreiung liegt bekanntermaßen darin, den Proceeds from the sale aus der alten Wohnung untouched to Schaffung eines neuen Hauptwohnsitzes zur Verfügung zu haben. Dem Text of the law folgend wird für diese Begünstigung - neben der Aufgabe des alten Hauptwohnsitzes - gefordert, dass das veräußerte Eigenheim either ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für at least two years continuously als Hauptwohnsitz gedient hat oder dass das veräußerte Eigenheim dem Veräußerer inside the last zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Diese zweite Möglichkeit ist insbesondere dadurch gerechtfertigt, dass eine ununterbrochene Aufrechterhaltung des Hauptwohnsitzes bei einer unbegrenzten Steuerhängigkeit der Immobilie als unverhältnismäßige Anforderung für eine Steuerbefreiung anzusehen wäre.
The Supreme Administrative Court hatte sich unlängst (GZ Ra 2017/13/0005 vom 24. Jänner 2018) mit der Situation zu beschäftigen, in welcher ein Mieter einer Genossenschaftswohnung zu einem späteren Zeitpunkt Property an dieser Wohnung erwarb. Kurz darauf verkaufte er die Flat und wollte die Primary residence exemption in Anspruch nehmen, um den Veräußerungserlös steuerfrei stellen zu können. Da der Zeitraum zwischen Begründung von Wohnungseigentum und Veräußerung jedenfalls zu kurz für die auf zwei Jahre abstellende Hauptwohnsitzbefreiung war, setzte sich der VwGH mit dem Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck des anderen Befreiungstatbestands auseinander. Der Wortlaut erfordert (lediglich) die durchgehende Nutzung der Wohnung als Principal residence für fünf Jahre innerhalb von zehn Jahren vor der Veräußerung. Auf einen bestimmten Legal title während der Nutzung, d.h. auf die Nutzung als Homeowners kommt es hingegen nicht an.
Somit wirkt auch im konkreten Fall die Primary residence exemption, weil auf die bestimmte Duration also Principal residence Overall abzustellen ist. Wird dieser Zeitraum in Form der längeren Nutzung als Mieter der Genossenschaftswohnung und deutlich kürzeren Zeitspanne als Wohnungseigentümer erreicht, so soll der Revenue aus dem späteren Verkauf der Wohnung (trotzdem) untouched zur Schaffung eines neuen Hauptwohnsitzes genutzt werden können. Der VwGH folgte damit ebenso wenig der Ansicht des BFG wie auch der Financial administration, which So far at Mietkaufmodellen None Anwendungsmöglichkeit der Primary residence exemption gesehen hat. Das BFG war der Ansicht gewesen, dass für die Hauptwohnsitzbefreiung ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung genutzt werden müsse und demnach zumindest wirtschaftliches Eigentum hätte vorliegen müssen.
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