Secondment of managing directors within a group - impending social insurance liability due to multiple employment relationships

May 2018

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Secondment of managing directors within a group - impending social insurance liability due to multiple employment relationships

In der Praxis kommt es gerade bei Konzernen oft vor, dass Manager neben ihrer Tätigkeit beim eigentlichen Dienstgeber additionally noch in einer oder mehreren Tochtergesellschaften Geschäftsführerfunktionen ausüben. Dies geschieht oft ohne gesonderten Anstellungsvertrag und ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (zuletzt VwGH vom 7.9.2017, GZ Ro 2014/08/0046) geht für derartige Konstellationen verstärkt in die Richtung, dass Servants, which as Geschäftsführer an ein anderes Konzernunternehmen surrendered werden, dort (additionally) ein eigenes Dienstverhältnis begründen. Das führt dazu, dass neben dem eigentlichen Dienstgeber Also das andere Konzernunternehmen für diesen angestellten Geschäftsführer (für das fiktive anteilige Entgelt) die vollen Social security contributions bis maximal to Maximum contribution base entrichten muss. Sofern insgesamt die Höchstbeitragsgrundlage überschritten wird, bestehen zwar auf Dienstnehmerseite Rückerstattungsmöglichkeiten, Not however auf Dienstgeberseite.

Laut VwGH ist bei Leiharbeitsverhältnissen zwar grundsätzlich der Überlassende als sozialversicherungsrechtlicher Dienstgeber anzusehen, da der Beschäftigende nur die ihm vom Überlassenden übertragenen Rechte aus diesem Dienstverhältnis ausübt. Anders ist es allerdings beim Geschäftsführer einer GmbH. Hier ergibt sich bereits aufgrund der Bestellung zum Geschäftsführer one unmittelbares Recht auf Arbeitsleistung und nicht nur ein vom Überlassenden abgeleitetes. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Gebietskrankenkassen bzw. die Financial administration die bisherige Prüfpraxis change und das Risiko besteht, dass für die Vergangenheit und auch zukünftig zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Für jede einzelne Tätigkeit als Geschäftsführer droht im Maximalfall eine jährliche Nachbelastung von bis zu 15.376 € (Werte 2018).

Folgt man der Supreme Administrative Court jurisprudence wären zur Avoidance von Säumnisfolgen folgende Schritte notwendig: Anmeldung des Geschäftsführers bei der zuständigen Gebietskrankenkasse, Ermittlung des fiktiven anteiligen Entgelts für die jeweilige Tätigkeit, getrennte Beitragsabfuhr, Rückerstattung für die Dienstnehmerbeiträge und Versteuerung der Rückerstattung beim Dienstnehmer. Alternative Strategien zur Vermeidung dieser negativen Folgen müssen immer auf den jeweiligen Einzelfall abstellen. Denkbar wäre beispielsweise die Einsetzung in eine Funktion als Prokurist anstatt als Geschäftsführer, die Vermeidung von Weisungsgebundenheit und damit keine Begründung eines Dienstverhältnisses oder Maßnahmen zur Verringerung der Abgabenbelastung in Folge der Begründung geringfügiger Dienstverhältnisse. In jedem Fall soll zeitnah eine Risikoanalyse erfolgen bzw. historisch gewachsene, aber nicht unbedingt notwendige Geschäftsführerfunktionen, in mehreren Konzernunternehmen überdacht werden.

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