Company-related defence costs are tax-deductible as business expenses.

July 2018

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Company-related defence costs are tax-deductible as business expenses.

Über eine österreichische GmbH wurde nach einem Kartellverfahren von der Europäischen Kommission eine Fine for price-fixing and unfair competition verhängt. Dem Körperschaftsteuergesetz folgend sind Penalties und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der Europäischen Union verhängt werden, Not also Business expense refundable. Es wäre mit dem Strafzweck unvereinbar, im Wege der steuerlichen Entlastung den Pönalcharakter der Strafe zumindest teilweise zu mildern. Allerdings hatte die GmbH auch beträchtliche durch das Kartellverfahren entstandene Rechts- und Beratungsaufwendungen zu tragen, die von der GmbH als Betriebsausgabe geltend gemacht wurden - überdies wurde die Input VAT für diese Kosten in Abzug gebracht.

Da unstrittig war, dass die Strafe an sich nicht abzugsfähig ist, hatte sich der Supreme Administrative Court (GZ Ro 2017/15/0001 vom 22.3.2018) nur damit zu beschäftigen, ob die entstandenen Strafverteidigungskosten ebenfalls unter das oben genannte Prohibition on removal zu subsumieren sind. Der VwGH führte in diesem Zusammenhang aus, dass Betriebsausgaben grundsätzlich nur abzugsfähig sind, wenn sie unmittelbar durch den Betrieb veranlasst sind. In der Regel stellen Strafverteidigungskosten ebenso wie Geldstrafen Kosten der privaten Lebensführung dar, da die auslösende Ursache oft im schuldhaften Verhalten des Betriebsinhabers liegt.

One Abzugsfähigkeit der Beratungskosten sei jedoch dann zu bejahen, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Betriebsinhaber zur Wehr setzt, exclusively und unmittelbar aus seiner beruflichen (betrieblichen) Sphäre erklärbar und damit betrieblich veranlasst In the present case, the Supreme Administrative Court (VwGH) saw a direct causal link between the price-fixing agreement and the business relationship. From the GmbH's perspective, the intentional decision to form a cartel aims at Umsatz- und Gewinnmaximierung ab und liegt somit exclusively I'm corporate Bereich. Die Aufwendungen für die Rechts- und Beratungskosten (Strafverteidigungskosten) im Zusammenhang mit Kartellverfahren waren somit refundable - ebenso stand der Input VAT deduction zu. Die Kosten für die verhängte Kartellstrafe sind jedoch aufgrund des Pönalecharakters Not refundable.

Image: © Frank Merfort - Fotolia

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