No municipal tax liability for business use of a company car by a managing director with a significant shareholding

July 2018

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No municipal tax liability for business use of a company car by a managing director with a significant shareholding

Brennpunkt bei Betriebsprüfungen, aber vor allem bei Lohnabgabenprüfungen sind regelmäßig die Company cars von wesentlich beteiligten Shareholders-Managing Directors von GmbHs. Wesentlich beteiligte Geschäftsführer (zu mehr als 25% am Grund-oder Stammkapital der Gesellschaft) sind nach steuerlichen Überlegungen regelmäßig nicht angestellt, sondern erzielen mit ihren Geschäftsführungsvergütungen Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für die Berechnung der Employee associated costs zählen wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer jedoch als Servants. Überlässt die Kapitalgesellschaft einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ein Company car auch zur Private use, liegt ein tangible benefit vor, der auch den Employee associated costs (DB, DZ, Kommunalsteuer) unterliegt. Seit diesem Jahr kann gemäß Regulation vom 19. April 2018 (BGBl II 70/2018) gewählt werden, ob als Basis for calculation for the Employee associated costs The Material value laut Verordnung or die Expenses für die private Nutzung angesetzt werden, die von der GmbH bezahlt werden. Um die Aufwendungen für die private Nutzung darzulegen, müssen die privaten Fahrten mittels Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

The Supreme Administrative Court hatte unlängst (GZ Ro 2018/15/0003 vom 19.4.2018) zu beurteilen, ob die Assignment des Vehicle also Gehaltsbestandteil The Kommunalsteuer unterliegt, auch wenn der Privatanteil (die Kosten für die Privatnutzung) vom Geschäftsführer tatsächlich ersetzt wird. Dafür spräche, dass die Basis for calculation for the Kommunalsteuer zunächst auf Vergütungen jeder Art abstellt und Not etwa auf den Profit. So hatte der Verwaltungsgerichtshof in der Vergangenheit schon wiederholt ausgesprochen, dass auch Bezüge, welche eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer als Vergütung der bei ihm angefallenen Betriebsausgaben gewährt, zur Basis for calculation The Kommunalsteuer zählen. Benutzt also ein wesentlich beteiligter Geschäftsführer sein privates Auto für dienstliche Fahrten und verrechnet er Mileage allowance an die GmbH als Aufwandsersatz, unterliegen diese Vergütungen der Kommunalsteuer.

Mit dem konkreten Fall kann dem VwGH folgend ein solcher Kommunalsteuer auslösender Aufwandsersatz jedoch nicht verglichen werden. Die Überlassung eines Kfz der GmbH an ihren Geschäftsführer to Nutzung im betrieblichen Interesse der GmbH führt beim Geschäftsführer Not to Revenue and increased Therefore Not die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer. Soweit das Firmenauto dem wesentlich beteiligten Geschäftsführer für dessen private Zwecke überlassen wurde, führt dies ebenfalls Not to Einnahmen des Geschäftsführers weil von vornherein vereinbart war, dass der Geschäftsführer für Privatfahrten Ersatz leisten muss.

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