Waiver of rent as a tax-irrelevant appropriation of assets

September 2018

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Waiver of rent as a tax-irrelevant appropriation of assets

Entgeltliche Leistungsbeziehungen zwischen einem Shareholder and seiner Limited company führen - sofern zu fremdüblichen Konditionen abgeschlossen - einerseits zu Revenue At Shareholder und andererseits zu Business expenses at the Gesellschaft. Beispiele sind u.a. die Erbringung von Arbeitsleistungen oder die Rental von im Besitz des Gesellschafters stehenden Real estate an Seine Gesellschaft. Demgegenüber ist nach ständiger Rechtsprechung die unentgeltliche Bereitstellung von Arbeitsleistung oder Besitz steuerlich irrelevant. Such Nutzungseinlagen stellen weder beim Gesellschafter eine fiktive Einnahme dar, noch kann die Gesellschaft einen Betriebsausgabenabzug geltend machen.

Ausgehend von diesen Grundkonstellationen gibt es in der Praxis aber immer wieder Vermischungen bzw. Zweifelsfälle. Beispielsweise wenn ein zunächst entgeltliches Mietverhältnis Later into a unentgeltliche Nutzung umgewandelt wird (im konkreten Fall aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der GmbH). Das Finanzamt ging davon aus, dass der Verzicht auf die Rental income one Sacheinlage einer Forderung darstellt und daher beim Gesellschafter (weiterhin) entsprechende Vermietungseinkünfte anzusetzen sind. Die gleichzeitig bei der GmbH zu erfassenden Betriebsausgaben gingen aufgrund der Verlustsituation der Gesellschaft steuerlich "ins Leere". Demgegenüber argumentierte der Steuerpflichtige mit der Beendigung des Mietverhältnisses und mit dem Übergang in eine steuerlich irrelevante Nutzungseinlage. Dieser Ansicht folgte schließlich auch das BFG (GZ RV/7104583/2016 vom 28.3.2018). Dem Steuerpflichtigen kam in diesem Fall auch zugute, dass er die Beendigung des Mietverhältnisses gut documented hatte (schriftlicher Nachtrag zum Mietvertrag) und diese beim Finanzamt auch angezeigt had.

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