Reporting obligation for cross-border tax arrangements
Bereits im Rahmen des OECD-BEPS Projekts hat sich die Staatengemeinschaft auf eine Offenlegungspflicht potentiell aggressiver Steuerplanungsmodelle geeinigt. Die Europäische Union ist einen Schritt weiter gegangen und hat eine Offenlegungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle eingeführt. Technisch erfolgte dies durch die mit 25. Juni 2018 in Kraft getretene Änderung der EU Directive on Administrative Cooperation. Obwohl die Implementation into the österreichische Recht bis Ende 2019 zu erfolgen hat, kann es notwendig sein, already in the year 2018 relevante Sachverhalte zumindest entsprechend zu document.
Vorgesehen ist im Endeffekt ein über ein zentrales Register erfolgender Information exchange between den Mitgliedstaaten betreffend bestimmter grenzüberschreitender Steuermodelle. Wesentliche Voraussetzung ist, dass an dem Sachverhalt entweder mehr als ein Mitgliedstaat or one Mitgliedstaat and one Third country beteiligt sind. Der Kreis der als meldepflichtig eingestuften Arten von Transaktionen ist weit gehalten und - zumindest aktuell - noch teilweise vage formuliert. Diese sogenannten "Hallmarks" sind in die fünf folgenden Kategorien aufgeteilt. Bereits die Erfüllung eines Kriteriums kann eine Meldung notwendig machen.
- Kategorie A: Allgemeine Kennzeichen (d.h. Modelle mit Vertraulichkeitsklauseln, Erfolgshonoraren oder standardisierte Modelle),
- Kategorie B: Spezifische Kennzeichen,
- Kategorie C: Spezifische Kennzeichen i.Z.m. grenzüberschreitenden Transaktionen,
- Kategorie D: Spezifische Kennzeichen i.Z.m. der Umgehung des Automatischen Informationsaustausches und der Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentümers,
- Kategorie E: Spezifische Kennzeichen i.Z.m. Verrechnungspreisgestaltungen.
Zumindest im Rahmen der ersten drei Kategorien kommt es grundsätzlich nur dann zu einer Meldepflicht, wenn der "Main benefit Test" erfüllt ist. Dies ist dann der Fall, sofern die Erlangung eines Steuervorteils also Main advantage oder als einer der Hauptvorteile der Gestaltung angesehen werden kann.
Bekannt und in der Vergangenheit durchaus üblich bei international agierenden Unternehmen sind Aktivitäten und Ziele wie etwa der Mantelkauf i.S. eines Erwerbs zum Zwecke der Verlustnutzung oder die Umwandlung von Einkünften in niedrigbesteuerte Arten von Einkünften (beides Kategorie B). Vergleichbares gilt für Gestaltungen im Rahmen der Kategorie C - diese umfassen z.B. abzugsfähige Zahlungen an niedrig- oder nichtbesteuerte Empfänger, die mehrfache Abschreibung desselben Vermögenswertes oder die Beantragung der Befreiung von Doppelbesteuerung in mehreren Staaten. Beinahe alltägliche Gestaltungen sind im Bereich Reconciliation prices from the Notification requirement umfasst; dies betrifft z.B. die Nutzung unilateraler Safe-Harbor Regeln (etwa die Anerkennung eines bestimmten Zinssatzes bei konzerninternen Darlehen als fremdüblich) oder die Übertragung von schwer zu bewertenden immateriellen Werten im Konzern.
If Notification requirement für ein bestimmtes grenzüberschreitendes Steuermodell gegeben ist, so müssen - zumeist vom "Intermediär" - bestimmte Informationen der Steuerbehörde offengelegt werden. Dies umfasst z.B. eine Description The reportable cross-border Design, the Worth des reportable Steuergestaltungsmodells, an overview of the Member States affected by the specific tax model and the Date of execution des ersten Umsetzungsschritts des Modells. Caution ist geboten, da die Meldung an die Steuerbehörden von den Intermediären within 30 days must be undertaken. The Reporting deadline doesn't just start by running the model, but already even if the elaborated Model has been provided or the first step of the model implemented has become.
Zur Meldung verpflichtet sind grundsätzlich sogenannte "Intermediäre" bzw. unter Umständen auch der Steuerpflichtige selbst. Die ist dann der Fall, wenn der Intermediär Not in der EU niedergelassen ist, er beruflichen Verschwiegenheitspflichten unterliegt oder es gar keinen Intermediär gibt, da das Modell vom Steuerpflichtigen selbst entwickelt worden ist. Der Begriff des Intermediärs is sehr weit gefasst und betrifft natürliche oder juristische Personen, die solche grenzüberschreitenden Modelle konzipieren, vermarkten, organisieren, zur Umsetzung bereitstellen oder deren Umsetzung verwalten. Grundsätzlich gilt die Erbringung steuerlicher oder beratender Dienstleistungen wie sie z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Finanzberater erbringen, als typische Aktivität von Intermediären. Die finale Umsetzung ins nationale Recht gilt es jedoch to wait, Because the Mitgliedstaaten Intermediäre von der Meldepflicht befreien können, sofern dies andernfalls gegen eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen würde.
The Richtlinie Must bis to 31st December 2019 in das nationale Recht implemented werden, wobei die Vorschriften grundsätzlich ab dem July 1, 2020 anzuwenden sind. Da die einzelnen Begriffe zum Teil noch sehr vage gehalten sind und auch noch keine konkreten Strafbestimmungen bei Verstößen gegen die Meldepflicht existieren (die Mitgliedstaaten sollen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen erlassen), ist jedenfalls noch Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers gegeben.
For Company besteht allerdings schon jetzt Achtsamkeit, sofern zwischen 25.6.2018 und 1.7.2020 die ersten Schritte eines meldepflichtigen Steuermodells gesetzt wurden. Diese Modelle sind dann bis spätestens 31.8.2020 zu melden. Folglich erscheint es ratsam, für bereits in 2018 begonnene Steuermodelle eine entsprechende Documentation anzufertigen. Wir werden Sie über weitere Neuerungen und den Gesetzwerdungsprozess informieren.
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