Costs for a credit card are not tax-deductible as income-related expenses.
Die steuerliche Anerkennung von Advertising expenses ist immer dann besonders heikel, wenn die private and the professional Veranlassung eng together verbunden sind. Das BFG hatte sich (GZ RV/7100110/2014 vom 27.3.2019) mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem ein Arbeitnehmer eine Kreditkarte mostly for berufliche Zwecke nutzte (beispielsweise um Hotels und Restaurants auf Dienstreisen im Ausland zu bezahlen) und die damit zusammenhängenden Kreditkartengebühren also Advertising expenses geltend machen wollte. Mit dieser zweiten Kreditkarte - er verwendete sie aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur für berufliche Zwecke - streckte der Arbeitnehmer die Spesen vor und erhielt sie dann am Monatsende von seinem Arbeitgeber rückerstattet.
The BFG betonte in seiner Entscheidung, dass eine Kreditkarte grundsätzlich privat oder beruflich verwendet werden könne. Sofern Expenses sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung bedingt sind, stellen sie jedoch keine Werbungskosten dar. Von diesem Aufteilungsverbot könne nur dann departed werden, wenn die Aufwendungen oder Expenditure nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind. Im konkreten Fall konnte jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die für berufliche Zwecke angedachte Kreditkarte exclusively in connection with the Job verwendet worden ist. Eine stichprobenweise Überprüfung der Kreditkartenabrechnung zeigte nämlich, dass von fünf Positionen zwei privat veranlasst waren (Einkauf im Outlet-Center sowie die Bezahlung einer Lotterierechnung) und diese zweimalige private Verwendung auch noch an unterschiedlichen Tagen erfolgt ist. Dies spricht Also against one ausnahmsweise Verwendung der "beruflich gewidmeten Kreditkarte" weil gerade die für private Zwecke gedachte Kreditkarte nicht bei der Hand war. Da somit die Kreditkarte bloß überwiegend für berufliche Zwecke eingesetzt wurde, können die Kreditkartengebühren Not also Advertising expenses tax-related abgesetzt become.
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