Check year vouchers in cash registers by no later than February 15th

January 2020

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Check year vouchers in cash registers by no later than February 15th

Bei der Verwendung von Cash registers sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die vollständige Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Dabei müssen Jahresbelege zum Abschluss eines jeden Jahres (unabhängig vom gewählten Wirtschaftsjahr) erstellt, überprüft und für 7 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) aufbewahrt werden. Für das Jahr 2019 consequently bis spätestens 15. Februar 2020 für jede Registrierkasse separat ein Annual certificate to erstellen and to überprüfen.

The Monatsbeleg für Dezember ist zugleich der Jahresbeleg und kann wie jeder andere Null certificate durch Eingabe des Wertes 0 erstellt werden. Eine Überprüfung kann manuell mithilfe der "BMF Belegcheck App" vorgenommen werden. Sofern die Registrierkasse über die entsprechende technische Ausstattung verfügt, kann der Jahresbeleg elektronisch erstellt und über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt werden. In diesem Fall sind Ausdruck und Aufbewahrung des Belegs nicht notwendig. In Exceptional cases - kein Internetzugang und kein Smartphone verfügbar - ist auch eine manuelle Übermittlung des Jahresbelegs (Formular RK 1) möglich. Das Versäumen der Frist (15. Februar 2020) kann eine Financial offence darstellen.

Image: © Francois Doisnel - Fotolia

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