Maßnahmen vor Jahresende 2020 - Für Unternehmer

November 2020

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Maßnahmen vor Jahresende 2020 - Für Unternehmer

Auch oder gerade in einem von der Corona-Krise geprägten Jahr sollte der näher rückende Jahreswechsel zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Bedingt durch die Sondersituation um die Corona-Krise sind 2020 auch Förderungen von besonderem Interesse.

Maßnahmen vor Jahresende 2020 - Für Unternehmer

Apply for group taxation

Bei Kapitalgesellschaften kann durch die Bildung einer Unternehmensgruppe die Möglichkeit geschaffen werden, Gewinne und Verluste der einbezogenen Gesellschaften auszugleichen. Voraussetzungen sind die finanzielle Verbindung (Kapitalbeteiligung von mehr als 50% und Mehrheit der Stimmrechte) seit Beginn des Wirtschaftsjahres sowie ein entsprechend beim Finanzamt eingebrachter Gruppenantrag. Bei allen Kapitalgesellschaften, die das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr haben (d.h. Bilanzstichtag 31.12.) ist der Gruppenantrag bis spätestens 31.12.2020 einzubringen. Gleiches gilt für die Aufnahme in eine bestehende Steuergruppe (z.B., weil eine neue Beteiligung am 1.1.2020 erworben wurde).

Research funding - research premium

Die Forschungsprämie von 14% ist als Steuergutschrift konzipiert und wirkt daher sowohl in Gewinn- als auch in Verlustjahren. Überdies sind die Forschungsaufwendungen unabhängig von der Inanspruchnahme der Forschungsprämie steuerlich abzugsfähig. Die für die Prämie relevanten Forschungsaufwendungen können Personal- und Materialaufwendungen für F&E-Tätigkeiten, Gemeinkosten, Finanzierungskosten und unmittelbar der Forschung und Entwicklung dienende Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken) umfassen. Die Forschungsprämie ist für die Eigenforschung (diese muss im Inland erfolgen) der Höhe nach nicht gedeckelt. Für die Geltendmachung der Forschungsprämie ist die Vorlage eines positiven Gutachtens der FFG (Anforderung über FinanzOnline) erforderlich. Im Gegensatz dazu ist die Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung - Voraussetzung ist wiederum, dass es sich um einen inländischen Auftragnehmer handelt - beim Auftraggeber mit 1.000.000 € begrenzt. Die Vorlage eines FFG-Gutachtens ist bei der Auftragsforschung nicht erforderlich.

Tax-free allowance

Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13% des Gewinnes. Bis zu einem Gewinn von 30.000 € steht jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis ein Grundfreibetrag von 13% zu; für die Geltendmachung eines höheren Freibetrags sind entsprechende Investitionen erforderlich. Begünstigte Investitionen umfassen grundsätzlich abnutzbare körperliche Anlagen, Wohnbauanleihen bzw. auch andere Wertpapiere wie z.B. Bundesanleihen, Bank- und Industrieschuldverschreibungen oder bestimmte Investment- und Immobilienfonds (sofern auch zur Deckung von Pensionsrückstellungen geeignet). Die Nutzungsdauer bzw. Behaltefrist beträgt jeweils 4 Jahre. Scheiden dem Betrieb gewidmete Wertpapiere vor dem Ablauf von 4 Jahren aus, so kann eine Ersatzbeschaffung durch Realinvestitionen erfolgen bzw. ist bei vorzeitiger Tilgung eine Wertpapierersatzanschaffung binnen 2 Monaten möglich. Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu (dies gilt auch bei der neuen Pauschalierung für Kleinunternehmer). Der Gewinnfreibetrag vermindert auch die GSVG-Bemessungsgrundlage und somit neben der Steuerbelastung auch die Sozialversicherungsbelastung. Der Gewinnfreibetrag wird für Gewinne ab 175.000 € reduziert und beträgt zwischen 175.000 € und 350.000 € 7%, zwischen 350.000 € und 580.000 € nur mehr 4,5%, für den darüber hinaus gehenden Teil der Gewinne entfällt der Freibetrag zur Gänze. Der Freibetrag beträgt daher maximal 45.350 €.

Advance payments (half-year depreciation) and timing of payment/receipt for income and expenditure calculation software

Für Investitionen, die nach dem 30.6.2020 getätigt werden, kann unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahres-AfA abgesetzt werden. Das Vorziehen von Investitionen spätestens in den Dezember 2020 kann daher Steuervorteile bringen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (max. 800 €) können sofort zur Gänze abgesetzt werden. E-A-Rechner können grundsätzlich durch die Ausnutzung des Zufluss-, Abflussprinzips eine temporäre Verlagerung der Steuerpflicht erzielen. Für Investitionen seit 1.7.2020 kann alternativ zur linearen AfA eine degressive AfA in der Höhe von 30 % geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz ist auf den jeweiligen Buchwert (Restbuchwert) anzuwenden. Ausgeschlossen von dieser i.d.R. beschleunigten Abschreibung sind allerdings Investitionen in Gebäude, KFZ, Firmenwerte, immaterielle oder gebrauchte Wirtschaftsgüter sowie Anlagen mit Bezug zu fossilen Energieträgern.

However, for expenses listed in § 19(3) of the EStG (e.g., consulting, rental, sales, administrative, and interest costs etc.), only a one-year advance payment is tax-deductible! Regularly recurring income or expenses that are due at the end of the year are to be attributed to the calendar year to which they economically belong if they are paid within 15 days before or after 31 December. So-called "outstanding receivables" which are paid later only at the creditor's request are, however, considered to have already been received (in the old year).

Accelerated depreciation on buildings

Für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, gilt eine beschleunigte AfA. Im ersten Jahr beträgt die AfA von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten das Dreifache des "normalerweise" anzuwendenden Prozentsatzes (7,5% im betrieblichen Bereich bzw. 4,5% im außerbetrieblichen Bereich), im darauffolgenden Jahr das Zweifache (5% bzw. 3%). Ab dem zweitfolgenden Jahr beträgt die Bemessung der AfA 2,5% im betrieblichen Bereich bzw. 1,5% bei der Vermietung und Verpachtung. Die Halbjahresabschreibungsregelung ist nicht anzuwenden, sodass auch bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage im zweiten Halbjahr der volle Jahres-AfA-Betrag aufwandswirksam wird.

Replacement acquisitions on capital gains from assets

Natural persons can defer immediate taxation of capital gains on business assets held in fixed assets for at least seven years by (partially) transferring them to the acquisition or production costs of new investments (tax deferral effect).

Fixkostenzuschuss (Phase II)

Diese im Zuge der Corona-Krise eingeführte Förderung kann bis 31.8.2021 beantragt werden und deckt unter gewissen Voraussetzungen und in Abhängigkeit vom Umsatzentfall bis zu 100% der Fixkosten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses ab. Betriebe mit weniger als 100.000 € Umsatz im letztveranlagten Jahr können pauschal 30% des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen. Die Untergrenze des Fixkostenzuschusses beträgt 500 € und die Obergrenze liegt bei 5 Mio. € pro Unternehmen.

Covid-19-Investitionsprämie

Auch bei der neu eingeführten Investitionsprämie besteht noch etwas Zeit, zumal Anträge bis zum 28.2.2021 gestellt werden können. Förderfähige Investitionen werden dabei mit 7% bzw. 14% gefördert. Für steuerliche Zwecke verringert diese Förderung die Abschreibungsbasis nicht.

Hardship fund

Mittels Härtefallfonds sollen Selbständige (z.B. Ein-Personen-Unternehmer, Neue Selbständige, Kleinstunternehmer als natürliche Personen, Angehörige freier Berufe usw.) in der Corona-Krise unterstützt werden - konkret sollen die Umsatzeinbußen abgefedert werden. Die Zuschüsse sind steuerfrei, wobei die damit bewältigten Ausgaben gleichzeitig als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind. Die Details zu dieser Förderung ändern sich häufig - nunmehr beträgt der Betrachtungszeitraum 12 Monate, es kann für bis zu 12 Monate aus dem Zeitraum Mitte März 2020 bis Mitte März 2021 Unterstützung beantragt werden. Anträge sind jeweils für den Betrachtungszeitraum im Nachhinein zu stellen, da die Förderhöhe unterschiedlich sein kann.

Compliance with the turnover threshold for small businesses

Die Umsatzsteuerbefreiung (ohne Vorsteuerabzug) ist nur bei einem Jahresnettoumsatz von bis zu 35.000 € möglich. Seit 1.1.2017 müssen für die Kleinunternehmergrenze bestimmte steuerfreie Umsätze (z.B. aus ärztlicher Tätigkeit oder als Aufsichtsrat) nicht mehr berücksichtigt werden. Maßgebend für die Kleinunternehmerbefreiung ist, dass das Unternehmen im Inland betrieben wird. Unternehmer, die Gefahr laufen, diese Grenze im Jahr 2020 zu überschreiten, sollten - sofern möglich - den Abschluss der Leistungserbringung auf 2021 verschieben. Ein Verschieben lediglich des Zahlungseingangs ist nicht ausreichend für die Einhaltung der Kleinunternehmergrenze.

GSVG exemption

Kleinstunternehmer (Jahresumsatz unter 35.000 €, Einkünfte unter 5.527,92 €) können eine GSVG-Befreiung für 2020 bis 31. Dezember 2020 beantragen. Berechtigt sind Jungunternehmer (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Personen ab 60 Jahren (Regelpensionsalter) bzw. Personen über 57 Jahre, wenn die genannten Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten wurden. Die Befreiung kann auch während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld oder bei Bestehen einer Teilversicherung während der Kindererziehung beantragt werden. Diesbezüglich gilt eine monatliche Grenze von 460,66 € bzw. ein monatlicher Umsatz von 2.916,67 € (jeweils im Durchschnitt).

Prepayment of GSVG contributions

In income and expenditure calculators, a prepayment of GSVG contributions is recognised if its amount corresponds to the estimated back payment for the relevant year. If you expect a back payment, you can reduce or smooth your profit by making a voluntary prepayment, thereby potentially avoiding disadvantageous progression leaps.

Retention obligations

Mit 31.12.20 endet grundsätzlich die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2013. Weiterhin aufzubewahren sind Unterlagen, welche für ein anhängiges Abgaben- oder sonstiges behördliches/gerichtliches Verfahren von Bedeutung sind. Unterlagen für Grundstücke bei Vorsteuerrückverrechnung sind 12 Jahre lang aufzubewahren. Dienen Grundstücke nicht ausschließlich unternehmerischen Zwecken und wurde beim nichtunternehmerischen Teil ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen, verlängert sich die Aufbewahrungspflicht unter gewissen Voraussetzungen auf 22 Jahre. Die Aufbewahrungspflicht für Unterlagen i.Z.m. Grundstücken beträgt auch 22 Jahre, wenn mit der Vermietung zu Wohnzwecken bzw. unternehmerischen Nutzung ab 01.04.2012 begonnen wurde. Keinesfalls sollten Unterlagen vernichtet werden, die zur Beweisführung z.B. bei Produkthaftung, Eigentums-, Bestands- und Arbeitsvertragsrecht dienen.

Deductibility of donations

Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen wie auch Universitäten können bis zu einem Maximalbetrag von 10% des Gewinnes Betriebsausgabe sein. Zusätzlich und betragsmäßig unbegrenzt können auch Geld- und Sachspenden, die mit der Hilfestellung bei Katastrophenfällen zusammenhängen, geltend gemacht werden, sofern sie der Werbung dienen. Auch Spenden für mildtätige Zwecke, Tierschutz und an freiwillige Feuerwehren sind als Betriebsausgabe absetzbar. Wesentlich ist mitunter, dass die Spenden empfangende Organisation bzw. der Spendensammelverein in der BMF-Liste aufscheint und dass die Spende im Jahr 2020 geleistet wurde. Eine doppelte Berücksichtigung einer bestimmten Spende als Betriebsausgabe und als Sonderausgabe ist nicht möglich. Zu beachten ist auch, dass betriebliche und private Spenden zusammen das Maximum von 10% des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht überschreiten dürfen.

Securities cover for pension provisions

Zur Vermeidung von steuerlichen Strafzuschlägen müssen zum Ende des Wirtschaftsjahres Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50% des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesenen steuerlichen Pensionsrückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein. Es sollte daher das Vorhandensein einer entsprechenden Bedeckung noch vor Jahresende überprüft werden.

Energy levy refund

Die Antragstellung für das Kalenderjahr 2015 hat bis spätestens 31.12.2020 zu erfolgen. Nach jahrelangen Verfahren vor den unterschiedlichsten Instanzen ist nun leider geklärt, dass Dienstleistungsunternehmen (seit Februar 2011) keinen Anspruch auf die Energieabgabenrückvergütung haben.

Verlustrücktrag

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde die Möglichkeit geschaffen, nicht ausgleichsfähige negative betriebliche Einkünfte des Veranlagungszeitraumes 2020 bis maximal 5 Mio. € auf Antrag auf die Veranlagung 2019 und unter bestimmten Umständen auf die Veranlagung 2018 rückzutragen und mit den positiven Einkünften dieser Jahre zu verrechnen.

Bild: © Adobe Stock - Андрей Яланский

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