Headquarters tax exemption upon business closure

August 2007

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Headquarters tax exemption upon business closure

:: Verwaltungsübung

§ 24 Abs. 6 EStG spricht vom "Gebäude", welches bei Betriebsaufgabe von der Auflösung der stillen Reserven im Falle der Entnahme ins Privatvermögen nicht zu erfassen ist. Da bei der Gewinnermittlung nach § 4 EStG Grund & Boden ohnedies außer Ansatz bleiben, erhebt sich die Frage nach dessen Behandlung bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG. In Rz. 5699 EStR wird festgehalten, dass die Begünstigung für Grund & Boden nicht gilt.

:: Jurisprudence

Der VwGH 14.12.2006, 2005/ 140038 führt dagegen aus:

  • The Zielsetzung der Hauptwohnsitzbefreiung sei eine Begünstigung zur Vermeidung sozialer Härten und umfasst Grund- und Gebäudewert als wirtschaftliche Einheit.
  • The Liberation betrifft aber only one wirtschaftliche Einheit. Werden several Gebäude als Wohnsitz genutzt, so ist davon nur das am stärksten also Principal residence genutzte Gebäude betroffen.

Image: © Kurt Kleemann - Fotolia

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