No extension of compulsory insurance through payment of overtime allowances in the hospitality industry
August 2007
Die kollektivvertraglich geregelte Saisonverlängerung zwecks Verkürzung der Arbeitslosigkeit bei Auszahlung von Überstunden nach Ende der Saison, überschreitet laut VwGH 22.11.2006, 2004/08/0065 die Regelungsbefugnis nach § 2 ArbVG. Die Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen derartigen Verlängerungszeitraum ist damit rechtswidrig. Die ausbezahlten Überstunden sind vielmehr dem letzten Beitragszeitraum als laufender Bezug hinzuzurechnen.
Image: © sergign - Fotolia
The published articles are protected by copyright and are provided without warranty.
© ebit Steuerberatung GmbH | Client Information
© ebit Steuerberatung GmbH | Client Information