Taxability of moving costs - a contribution to mobility
In der heutigen Arbeitswelt werden Mobilität und Flexibilität zunehmend gefordert. Ein Ortswechsel aus beruflichen Gründen ist daher keine Seltenheit mehr und oftmals mit erheblichen Kosten verbunden. Das Lohnsteuerprotokoll 2007 enthält einige Klarstellungen, in welchen Fällen die Moving costs (sofern vom Dienstnehmer getragen) steuerlich absetzbare Advertising expenses darstellen. Dabei ist es unerheblich, ob das bisherige Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer beendet wurde. Erforderlich ist allerdings die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes.
Abzugsfähig sind Umzugskosten auch dann wenn ein Arbeitsloser an einen neuen Dienstort übersiedelt, ein Berufsanfänger von den Eltern zum entfernten Dienstort zieht oder die Übersiedlung aus dem Ausland nach Österreich erfolgt. Hingegen ist die Übersiedlung ins Ausland zur Annahme eines neuen Jobs allerdings nicht absetzbar.
Zu den abzugsfähigen Kosten des Umzugs zählen dabei:
- Transport und Packkosten
- Handwerkerkosten zur Demontage der Wohnungsausstattung
- Maklerkosten zur Suche einer neuen Mietwohnung
- Mietkostenweiterzahlung nach Auszug während der Kündigungsfrist für die alte Wohnung
- eigene Fahrtkosten (Kilometergelder!) zur Übersiedlung und vorherigen Wohnungssuche
Acquisition costs in connection with a Flat (somit auch Maklerkosten) sind non-deductible. Die Kosten für die vertragsgemäße Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der aufgegebenen Mietwohnung werden von der Finanzverwaltung ebenso nicht anerkannt.
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