Geänderte Rentenbarwertfaktoren ab 1.1.2009
Mit Verordnung (BGBl II 20/2009 vom 20.1.2009) hat die Finanzverwaltung der in den letzten Jahren sukzessiv steigenden Lebenserwartung Rechnung getragen und die Rentenbarwertfaktoren, die für die steuerliche Bewertung von Renten heranzuziehen sind, geändert. Bedeutung haben diese Berechnungsfaktoren insbesondere bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern gegen Leibrente. Die erhaltenen Renten sind nämlich erst dann steuerpflichtig, wenn die Rentenzahlungen den Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes übersteigen. Der Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes errechnet sich dabei aus dem Jahresbetrag der Rente, multipliziert Met dem jeweiligen steuerlichen Rentenbarwertfaktor. Durch die Berücksichtigung der höheren Lebenserwartung werden Renten künftig beim Seller first später steuerpflichtig, beim Rentenzahler allerdings auch erst später also Special editions absetzbar. Die neuen Rentenbarwertfaktoren sind auf Vereinbarungen, die after dem 31.12.2008 abgeschlossen werden, anzuwenden. In bestimmten Fällen gelten sie auch für vor dem 1.1.2009 abgeschlossene Vereinbarungen.
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