Changes to the Double Taxation Agreement between Austria and Greece – Taxation of interest from Greek government bonds

April 2009

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Changes to the Double Taxation Agreement between Austria and Greece – Taxation of interest from Greek government bonds

Das Anfang März beschlossene neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Griechenland tritt mit April 2009 in Kraft und Gilt für Vorgänge ab 2010. Eine bedeutende Änderung besteht in der zukünftigen Behandlung von Zinsen aus Staatsanleihen. Bisher durften dem DBA entsprechend Zinsen aus griechischen Staatsanleihen nur in Griechenland, nicht aber in Österreich, besteuert werden. Da Griechenland sein Besteuerungsrecht nicht ausnützte, kam es zu gar keiner Besteuerung dieser Zinserträge. The ab 2010 anzuwendende DBA sieht diese Sonderregelung für Zinsen aus Staatsanleihen nicht mehr vor und teilt Austria das grundsätzlich volle Tax law an den Zinsen zu. Greece darf maximal 8% Withholding tax einbehalten, welche – um eine Doppelbesteuerung zu verhindern – auf die in Österreich hervorgerufene Steuerbelastung angerechnet würde. Da die Zinsen aus den griechischen Staatsanleihen in Austria bei natürlichen Personen mit einem Special tax rate of 25% zu besteuern sind und bei Kapitalgesellschaften der KSt i.H.v. 25% unterliegen, kommt es jedenfalls zu dieser definitiven Belastung. Für die sich bis 2010 ergebenden Zinserträge aus griechischen Staatsanleihen gilt freilich noch die Tax-free. Grundsätzlich ist neben der Steuerbelastung auch das durch die Bonität des Staates beeinflusste Risiko bei der Investition in (Staats)Anleihen zu berücksichtigen.

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