Distinguishing between an employment contract, a contract for services and a contract for work
| Dienstvertrag | Freier Dienstvertrag | Contract of employment | |
| Geschuldet wird | Arbeitsleistung, kein Erfolg | Arbeitsleistung, kein Erfolg | Ein bestimmter Erfolg (Werk) |
| Salary | Nach Arbeitszeit | Nach Arbeitszeit | Nach Erfolg |
| Risiko für die Nützlichkeit der Leistung | Trägt der Dienstgeber | Trägt der Dienstgeber | Trägt der Werkunternehmer |
| Liability | Für ein Bemühen | Für ein Bemühen | Für einen bestimmten Erfolg |
| Ist die Arbeit selbst zu erbringen? | Ja; eine Übertragung ist nur mit Zustimmung des Dienstgebers möglich. | Eine Vertretung ist möglich, die persönliche Arbeitsleistung muss jedoch die Regel sein. | Nein, der Werkunternehmer kann jederzeit Fremde mit der Arbeit betrauen, ohne dies mit dem Vertragspartner vereinbaren zu müssen. |
| Working hours | Vom Dienstgeber geregelt | Selbst zu bestimmen | Selbst zu bestimmen |
| Arbeitsort | Vom Dienstgeber geregelt | Selbst zu bestimmen | Selbst zu bestimmen |
| Arbeitsbezogenes Verhalten | Weisungsgebundenheit gegenüber dem Dienstgeber | Frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens | Frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens |
| Weisungen des Dienstgebers | Dienstnehmer muss die persönlichen und sachlichen Weisungen des Dienstgebers befolgen. | Dienstnehmer unterliegt keinen persönlichen Weisungen des Dienstgebers. | Werkunternehmer unterliegt keinen persönlichen Weisungen. |
| Fürsorgepflicht des Arbeitgebers | given | given | keine Fürsorgepflicht |
| Betriebsmittel | Betriebsmittel des Dienstgebers | Betriebsmittel des Dienstgebers | Eigene Betriebsmittel |
| Vertragsdauer | Dauerschuldverhältnis; auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegt | Dauerschuldverhältnis; auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegt | Zielschuldverhältnis; nach Erbringung des Werkes endet das Vertragsverhältnis |
Bei geringfügig Beschäftigten wird in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht kein Unterschied zwischen Dienstnehmer und freiem Dienstnehmer gemacht.
Image: © PascalR - Fotolia
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