Distinguishing between an employment contract, a contract for services and a contract for work

December 2008

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Distinguishing between an employment contract, a contract for services and a contract for work
Dienstvertrag Freier Dienstvertrag Contract of employment
Geschuldet wird Arbeitsleistung, kein Erfolg Arbeitsleistung, kein Erfolg Ein bestimmter Erfolg (Werk)
Salary Nach Arbeitszeit Nach Arbeitszeit Nach Erfolg
Risiko für die Nützlichkeit der Leistung Trägt der Dienstgeber Trägt der Dienstgeber Trägt der Werkunternehmer
Liability Für ein Bemühen Für ein Bemühen Für einen bestimmten Erfolg
Ist die Arbeit selbst zu erbringen? Ja; eine Übertragung ist nur mit Zustimmung des Dienstgebers möglich. Eine Vertretung ist möglich, die persönliche Arbeitsleistung muss jedoch die Regel sein. Nein, der Werkunternehmer kann jederzeit Fremde mit der Arbeit betrauen, ohne dies mit dem Vertragspartner vereinbaren zu müssen.
Working hours Vom Dienstgeber geregelt Selbst zu bestimmen Selbst zu bestimmen
Arbeitsort Vom Dienstgeber geregelt Selbst zu bestimmen Selbst zu bestimmen
Arbeitsbezogenes Verhalten Weisungsgebundenheit gegenüber dem Dienstgeber Frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens Frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens
Weisungen des Dienstgebers Dienstnehmer muss die persönlichen und sachlichen Weisungen des Dienstgebers befolgen. Dienstnehmer unterliegt keinen persönlichen Weisungen des Dienstgebers. Werkunternehmer unterliegt keinen persönlichen Weisungen.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers given given keine Fürsorgepflicht
Betriebsmittel Betriebsmittel des Dienstgebers Betriebsmittel des Dienstgebers Eigene Betriebsmittel
Vertragsdauer Dauerschuldverhältnis; auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegt Dauerschuldverhältnis; auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegt Zielschuldverhältnis; nach Erbringung des Werkes endet das Vertragsverhältnis

Bei geringfügig Beschäftigten wird in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht kein Unterschied zwischen Dienstnehmer und freiem Dienstnehmer gemacht.

Image: © PascalR - Fotolia

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