Electronic submission of the annual financial statements as of 30.9.2009

September 2009

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Electronic submission of the annual financial statements as of 30.9.2009

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2008 per 30.9.2009 zu erfolgen. Davon betroffen sind Companies with capital and Hidden capital companies (in particular GmbH & Co KG), where the revenues were generated in the last twelve months before the balance sheet date 70.000 € überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften. Die Einreichung des Jahresabschlusses dürfen nicht nur Wirtschaftstreuhänder sondern auch u.a. Bilanzbuchhalter, Selbständige Buchhalter, Rechtsanwälte, Notare sowie vertretungsbefugte Organwalter des Unternehmens vornehmen. Mit der elektronischen Einreichung sind Fees verbunden. Es ist außerdem zu beachten, dass bei nicht ordnungsgemäßer Einreichung Penalties drohen.

Image: © Eisenhans - Fotolia

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