Parking costs are not additional advertising costs

April 2010

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Parking costs are not additional advertising costs

Die Kosten für die Anmietung eines Parkplatzes in der Nähe des Arbeitsplatzes können trotz ausschließlicher beruflicher Veranlassung Not als Werbungskosten geltend gemacht werden. In der von dem Universal Flash Storage getroffenen Decision (GZ RV/2526-W/09 vom 19.1.2010) wurde ein Parkplatz in der Nähe von der 12 km vom Wohnort entfernten Arbeitsstätte angemietet und während der Arbeitszeit (unter der Woche) zur Abstellung des PKW verwendet. Die mit der Parkplatzmiete verbundenen Kosten können nicht als Werbungskosten steuerlich angesetzt werden, da die Ausgaben für Trips between home and workplace bereits durch dem pauschalen Traffic deduction abgegolten werden. Der Verkehrsabsetzbetrag betrifft Fahrtkosten im Allgemeinen und deckt nicht nur Treibstoffkosten und Straßengebühren ab, sondern alle mit der Fahrt zusammenhängenden Kosten und somit auch Parkgebühren, Mietkosten für einen Parkplatz und Garagierungskosten. Die Kosten für einen PKW-Abstellplatz können demnach nicht herausgelöst betrachtet und zusätzlich geltend gemacht werden.

Image: © ra2 studio - Fotolia

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