Vorsteuerabzug aus vom Arbeitgeber ersetzten Kosten für Jahresnetzkarten

May 2010

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Vorsteuerabzug aus vom Arbeitgeber ersetzten Kosten für Jahresnetzkarten

Im Sozialbereich ist es häufig gängige Praxis, dass die Trägerorganisationen ihren im Outreach tätigen Mitarbeitern die Costs der von diesen zunächst privat angeschafften - aber for ihre berufliche Tätigkeit nützlichen - Jahreskarten ersetzen. Neben lohnsteuerlichen Fragen (Sachbezug) ist dabei auch die Frage des Input tax deduction von Bedeutung. Eine unlängst ergangene Entscheidung des Universal Flash Storage (28.12.2009, RV/1096-W/04) mahnt hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beim Arbeitgeber zur Caution. Nach Auffassung des UFS wurde in einem Berufungsverfahren der Vorsteuerabzug mangels Vorliegen von Rechnungen im umsatzsteuerlichen Sinn beim Arbeitgeber nämlich versagt. Dieser hatte als Beleg Kopien von den Jahresnetzkarten der Mitarbeiter vorgelegt. Nach § 11 Abs. 9 UStG gelten Fahrausweise, die für die Beförderung im Personenverkehr ausgegeben werden, als zum Input VAT deduction berechtigende Rechnungen, wenn sie neben dem Namen und der Anschrift des Beförderungsunternehmers auch das Fee and the Steuerbetrag (in einer Summe) und den Tax rate enthalten. Auf den Jahrenetzkarten der Wiener Linien war jedoch nur der Name des Beförderungsunternehmers, nicht aber die übrigen Rechnungsmerkmale (Entgelt, Steuerbetrag, Steuersatz) enthalten.

Eine analoge Anwendung der in § 13 UStG normierten Möglichkeit den Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Nächtigungen zuzulassen, selbst wenn diese auf den Namen des Mitarbeiters (und nicht des Unternehmers) lauten, ist nach Ansicht des UFS auf Fahrtkosten nicht übertragbar.

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