FAQs

ÜBER EBIT

Qualität, die
nachweisbar ist.

Vertrauen entsteht nicht durch Versprechen, sondern durch Nachweise. Unsere Zertifizierungen und Mitgliedschaften stehen für fachliche Qualifikation, laufende Weiterbildung und die Einhaltung höchster Berufsstandards. Damit Sie wissen, wem Sie vertrauen.

Wie wechsle ich den Steuerberater?

Wenn Sie sich für den Wechsel des Steuerberaters entschieden haben, ist dies in der Regel sehr unkompliziert möglich. Wir legen gemeinsam den optimalen Zeitpunkt fest. Nach der Kündigung des Auftragsverhältnisses bei Ihrem vorigen Steuerberater, kümmern wir uns direkt um die Einholung der Unterlagen sowie den Import in unser System, damit keine wichtigen Fristen verpasst werden.  

Bei einem „Onboarding-Termin“ können Sie Ihre BetreuerInnen bei uns kennenlernen, wir besprechen Ihre laufenden und geplanten Geschäftsfälle und legen gemeinsam den optimalen Ablauf betreffend Übermittlung Ihrer Unterlagen fest.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Über unsere Website (https://www.ebit-plus.at/kontakt/anfrage/) können Sie ein Erstgespräch anfragen. Dieses ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich. Es dient dem erstmaligen persönlichen Kennenlernen und Abstimmen Ihrer Erwartungen an die gemeinsame Zusammenarbeit. Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre aktuelle Situation, sodass wir Sie künftig optimal betreuen können. Wenn es für beide Seiten passt, erhalten Sie nach unserem Erstgespräch ein auf Sie zugeschnittenes, individuelles Angebot.

Wenn Sie Beratung zu einem konkreten Thema wünschen, erlauben wir uns unser Erstgespräch zu verrechnen – darüber informieren wir Sie vorab.

Wann muss ich meine Steuererklärung einreichen?

Die jährlichen Steuererklärungen sind grundsätzlich bis 30. April des Folgejahres einzureichen. Bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline verlängert sich die Frist bis 30. Juni des Folgejahres.

Wenn Sie steuerlich vertreten werden, können Ihre jährlichen Steuererklärungen grundsätzlich im Rahmen der sogenannten Quotenregelung später eingereicht werden.

Unser Tipp: Eine frühzeitige Übermittlung Ihrer Unterlagen ermöglicht eine sorgfältige Erstellung Ihrer Steuererklärung und optimale steuerliche Beratung.

Wie funktioniert eine digitale Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei?

Bei uns können Sie ihre Belege oder Unterlagen jederzeit von überall sicher und schnell online übermitteln und erhalten Zugriff auf stets aktuelle Daten und Auswertungen. Wir haben auch die Möglichkeit, Ihre bereits bestehenden Vorsysteme mit unseren Anwendungen im Rechnungswesen zu verbinden. Dabei achten wir auf Datensicherheit und DSGVO-konforme Prozesse.

Um all das zu ermöglichen, setzen wir modernste Software Tools für eine effiziente Zusammenarbeit ein, ganz gleich, ob Sie als Privatperson, Einzelunternehmer*in oder für Ihre GmbH die Vorteile digitaler Lösungen nutzen möchten. Wir entwickeln mit Ihnen den optimalen digitalen Workflow, damit Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche bleibt.

Wann muss ich meine Mitarbeiter anmelden und was für Daten benötige ich hierfür:

Neue Mitarbeiter müssen vor Arbeitsantritt bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Wir empfehlen, uns die erforderlichen Daten möglichst frühzeitig, idealerweise zumindest einen Werktag vor Dienstbeginn, zu übermitteln. Auch bei einem vereinbarten Probearbeiten kann eine Anmeldung erforderlich sein.

Es werden folgende Daten benötigt: vollständige Vor- und Nachname inkl. Titel, Meldeadresse, SVNR, Staatsbürgerschaft, Wochenstunden, Gehalt/Lohn, eine eventuelle Arbeitsbewilligung bei nicht EU Bürgern, die Einstufung und die Vordienstjahre zum jeweiligen Kollektivvertrag. Ein Dienstzettel oder Dienstvertrag vervollständigt die notwendigen Daten.

Was muss ich bei einem Firmen PKW beachten?

Darf ein Mitarbeiter einen Firmen-PKW auch privat nutzen, ist grundsätzlich ein Sachbezug in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen. Auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten bei Mitarbeitern dabei als Privatfahrten.

Der Sachbezug errechnet sich vom Kaufpreis laut Leasing oder Kaufvertrag (inkl. Nova und USt) oder bei gebrauchten PKW´s vom Listenpreis bei Erstzulassung ohne Zusatzausstattung.

Außerdem hängt er noch von den Co2 Werten ab – je nachdem wie hoch diese sind, und in welchem Jahr der PKW angeschafft wurde, wird der Sachbezug entweder mit 0% bei Elektro PKW´s für 2026 (ab 2027 0,375 %, ab 2028 0,625 %) 1,5% oder 2% vom Kaufpreis berechnet.

Wird das Firmenfahrzeug nachweislich im Jahresdurchschnitt für nicht mehr als 500 Privatkilometer pro Monat bzw. 6.000 Privatkilometer pro Jahr verwendet, kann der halbe Sachbezugswert angesetzt werden.

Für den Nachweis der geringeren Privatnutzung muss ein ordnungsgemäß und lückenlos geführtes Fahrtenbuch geführt werden.

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