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Artikel zum Thema: Offenlegung
Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2023
Während der herausfordernden Corona-Zeit war die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von 9 auf 12 Monate verlängert worden. Diese Übergangsbestimmung ist ausgelaufen, sodass die Offenlegung wieder binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Für die große Masse der...


Kurz-Info: Vorübergehende Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Zum Jahresende 2022 hin wurde vom Nationalrat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen bzgl. der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss bis Juni 2023 zu verlängern. Folglich verlängert sich die Offenlegungsfrist (Einreichung beim Firmenbuch) für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag vor dem 1....
Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Unlängst wurde vom Nationalrat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes bzgl. Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung um weitere drei Monate zu verlängern. Folglich verlängert sich die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit...


Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses coronabedingt bis 31.12.2021
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 coronabedingt bis 31.12.2021 (anstelle 30.9.2021) zu erfolgen. Die Frist für die Veröffentlichung wurde somit wiederum mit Hinweis auf die durch COVID-19 bedingten Erschwernisse in den verschiedenen...
News und Updates rund um die wirtschaftlichen Maßnahmen gegen die COVID-19 Pandemie
Die Dauer der Pandemie bringt es mit sich, dass es immer wieder zu Verlängerungen und zur Ausweitung der Maßnahmen zur Unterstützung der von der Pandemie hart in Mitleidenschaft gezogenen Unternehmen kommt. Nachfolgend soll ein Überblick über aktuelle Maßnahmen, Neuigkeiten und wichtige Fristen gegeben werden....


Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 31.12.2020
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 "coronabedingt" per 31.12.2020 (anstelle 30.9.2020) zu erfolgen. Mit dem 4. COVID-19 Gesetz wurde nämlich die Frist für die Veröffentlichung ausnahmsweise von 9 auf 12 Monate...