Erhöhung der Kategorie-Mietzinse
 
        Bedingt durch die hohe Inflation ist es mit 1. Juni bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr zu einer Anhebung der Kategorie-Mietzinse gekommen. Der Kategorie-Mietzins ist die Basismiete für Mietverträge, welche zwischen 1.1.1982 und 28.2.1994 abgeschlossen wurden. Bedeutsamer Parameter für die Erhöhung der Kategorie-Mietzinse ist der 5 % - Schwellenwert, d.h. wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) um 5 % seit der letzten Anhebung gestiegen ist, kommt es zu einer Anhebung der Kategorie-Mietzinse.
Die erhöhten Werte können bei Neuverträgen bereits seit Juni 2022 vereinbart werden und sind nachfolgend dargestellt. Bestehende Mietzinse können frühestens mit Juli 2022 valorisiert werden.
| Kategorie | neuer Tarif  | bisher  | 
| A | 4,01 | 3,8 | 
| B | 3,01 | 2,85 | 
| C | 2,00 | 1,90 | 
| D brauchbar | 2,00 | 1,90 | 
| D | 1,00 | 0,95 | 
Bild: © Adobe Stock - Andrii Yalanskyi
© ebit Steuerberatung - Unternehmensberatung - Wirtschaftsprüfung | Klienten-Info
